Der Artikel erklärt, dass Arbeitnehmer in Deutschland auch während Streiks im öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit erscheinen müssen, da sie das „Pendlerrisiko“ tragen und nicht einfach zu Hause bleiben können. Er umreißt die gesetzlichen Verpflichtungen, darunter das Prinzip „keine Arbeit, kein Lohn“, und erörtert Optionen wie Homeoffice oder die Inanspruchnahme von Urlaubstagen mit Zustimmung des Arbeitgebers. Der Artikel befasst sich auch mit den Schulpflichtvorschriften während Streiks und weist darauf hin, dass die Schulpflicht weiterhin gilt, einige Bundesländer jedoch Abwesenheiten aufgrund von Transportschwierigkeiten entschuldigen können.